GUTACHTEN als SACHVERSTÄNDIGE der Architekt:innen-Kammer
Die gutachterliche Tätigkeit als staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerin umfasst sowohl schriftliche wie planerische Gutachten, siehe auch: https://wien.arching.at/service/tipps_fuer_private_bauherren/sachverstaendige_fuer_gutachten.html
Das Honorar für ein Gutachten ist vom Aufwand abhängig und wird individuell angeboten, denn es gibt hierbei unterschiedliche Aufgabengebiete:
Das Honorar für ein Gutachten ist vom Aufwand abhängig und wird individuell angeboten, denn es gibt hierbei unterschiedliche Aufgabengebiete:
Bestandsaufnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme kann zur Bestandsaufnahme einer Immobilie erstellt und zur Beweissicherung beim Kauf oder in einem Verfahren verwendet werden.
Beispielgutachten
Plan
Eine gutachterliche Stellungnahme kann zur Bestandsaufnahme einer Immobilie erstellt und zur Beweissicherung beim Kauf oder in einem Verfahren verwendet werden.
Beispielgutachten
Plan
Bauhistorisches Gutachten
Weiters bieten wir bauhistorische Gutachten an, die die kulturgeschichtliche Einordnung eines Objektes thematisieren. Solch ein Gutachten in Text und Bild kann privat in einem Verfahren vorgelegt werden, aber auch als Grundlage beispielsweise für das Bundesdenkmalamt beim Umbau eines denkmalgeschützten Objekts dienen.
Beispielgutachten
Weiters bieten wir bauhistorische Gutachten an, die die kulturgeschichtliche Einordnung eines Objektes thematisieren. Solch ein Gutachten in Text und Bild kann privat in einem Verfahren vorgelegt werden, aber auch als Grundlage beispielsweise für das Bundesdenkmalamt beim Umbau eines denkmalgeschützten Objekts dienen.
Beispielgutachten
Konsensbereinigung
Als planerisches Gutachten gilt die Erhebung des tatsächlichen Zustandes eines Gebäudes und die Überprüfung der vorliegenden letztgültigen Pläne, der sogenannten Konsenspläne, auf der Baubehörde. Beispielsweise werden Wohnungsgrößen in einem Mietshaus und die Übereinstimmung der Naturmaße mit den letztgültigen, behördlich bewilligten Plänen überprüft, und die Rechtmäßigkeit des Istzustandes planerisch hergestellt. Die sogenannte Konsensbereinigung inkludiert auch die Abwicklung des Verfahrens auf der Baubehörde.
Plan
Als planerisches Gutachten gilt die Erhebung des tatsächlichen Zustandes eines Gebäudes und die Überprüfung der vorliegenden letztgültigen Pläne, der sogenannten Konsenspläne, auf der Baubehörde. Beispielsweise werden Wohnungsgrößen in einem Mietshaus und die Übereinstimmung der Naturmaße mit den letztgültigen, behördlich bewilligten Plänen überprüft, und die Rechtmäßigkeit des Istzustandes planerisch hergestellt. Die sogenannte Konsensbereinigung inkludiert auch die Abwicklung des Verfahrens auf der Baubehörde.
Plan
Planerstellung bei Parifizierungen
Im Rahmen einer Parifizierung von einer Immobilie muss im Vorfeld des Nutzwertgutachtens ein Einreich- bzw. Bestandsplan erstellt werden. Diese rechtliche Plangrundlage liefern wir inklusive Abwicklung des Verfahrens auf der Baubehörde.
Plan
Im Rahmen einer Parifizierung von einer Immobilie muss im Vorfeld des Nutzwertgutachtens ein Einreich- bzw. Bestandsplan erstellt werden. Diese rechtliche Plangrundlage liefern wir inklusive Abwicklung des Verfahrens auf der Baubehörde.
Plan